FESTIVALORDNUNG / AGB des VERANSTALTERS
Diese AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte und dem Veranstalter,-
nachfolgend VA genannt. Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennt der Käufer die
Festivalordnung/AGB des VA an. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden ,
das Aufgenommene Fotos/Videos duch den VA veröffentlicht werden können.
Die Festivalordnung/ AGB gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände(Zelt/Parkplatz
sowie dem Festivalgelände). Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten oder eines Erwachsenen mit schriftlicher Genehmigung des
Erziehungsberechtigten Zutritt. Das Hausrecht wird auf dem Veranstaltungsgelände
vom VA ausgeübt. Den Anweisungen der Polizei, der Security und des Personals des VA ist
unbedingt Folge zu leisten. Eine gültige Eintrittskarte berechtigt zum Parken und Campen
auf den dafür gekennzeichneten Flächen. Der Zutritt zum Gelände ist nur mit gültiger
Eintrittskarte möglich. Der VA behält sich das Recht vor, Besuchern den Einlass aus
besonderen Gründen zu verweigern. Besondere Gründe sind: Das Mitbringen von Waffen,
Pyrotechnik und Drogen jeglicher Art. Das Mitbringen, Äußern und zur Schaustellen von
Verfassungsfeindlichen Symbolen, Zeichen, Schriftzügen und Parolen jeglicher Art. Liegt
ein o.g. Grund vor, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Der Eintrittspreis
wird nicht erstattet. Aus gegebenem Anlass ist es nicht erlaubt Rucksäcke, große Taschen
oder ähnliche Behältnisse mit auf das Festivalgelände zu bringen. Empfohlene Größe :
nicht grösser als A4. Auf dem Zeltplatz ist das Mitbringen von Speisen und Getränken erlaubt.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken auf das Festivalgelände ist jedoch untersagt!
Der VA bittet zu beachten, dass auf dem GESAMTEN Gelände der
Autocross Rennstrecke "An den Sieben Bergen" Oschersleben GLASVERBOT gilt !
Es werden am Einlass Kontrollen durchgeführt. Das Grillen auf dem Zeltplatz ist erlaubt.
Offene Feuer sind jedoch untersagt. Müll ist in die dafür bereitgestellten Behälter zu entsorgen.
Das Mitbringen von Tieren hier speziell Hunde ist auf dem Zeltplatz erlaubt,
allerdings besteht Leinenpflicht. Das Mitbringen von Hunden ist im Infield nicht gestattet,
ausgenommen sind Blinden - und Begleithunde mit entsprechender Ausbildung !
Foto und Videoaufnahmen mit professionellem Equipment sind beim VA anzumelden.
Als professionell gelten Kameras mit Wechselobjektiven. Nichtautorisierte Aufnahmen /
Audio- bzw. Videomitschnitte können vom Veranstalter beschlagnahmt und vernichtet werden.
Foto und Videoaufnahmen mit einfachen Kameras bzw. Mobiltelefonen, zur rein privaten Nutzung,
sind erlaubt. Der VA haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände.
Das Parken bzw. Zelten, auf den vom VA gekennzeichneten Flächen, erfolgt auf eigene Gefahr.
Weiterhin weist der VA darauf hin, dass die Musik erhebliche Lautstärken erreichen könnte.
Für Gehörschutz ist der Käufer der Eintrittskarte selbst verantwortlich!
Der Veranstalter
